Tantiemen steuerfrei anlegen

 

Bezieher von Tantiemen- und Sonderzahlungen haben häufig Interesse diese steuerfrei in eine Altersversorgung zu überführen, da solche Zahlungen ansonsten in einer Vielzahl von Fällen mit hohen Abzügen belastet sind.

 

Viele Gesellschafter-Geschäftsführer hoffen darauf, ihre Unternehmensanteile später einmal für die eigene Altersvorsorge liquidieren zu können. Doch in den meisten Fällen wird die Nachfolge viel zu spät und unter Zeitdruck geregelt. Deshalb empfehlen wir rechtzeitig das Tanitiememodell einzurichten.

 

Die geplante Sonderzahlung wird in eine bAV mit laufenden Beiträgen umgewandelt

 

Tantiemen und Sonderzahlungen können ohne Rückstellungsbildung in der Steuerbilanz in ein FOUR TRUST Konzept umgewandelt werden. Dabei verbleibt der Einmalbetrag im Unternehmen und wird in eine beitragsorientierte Leistungszusage in Form einer rückgedeckten Unterstützungskasse abgebildet. 

Nach der Umwandlung stellt die Summe der jährlichen Zuwendungen die Betriebsausgabe dar. Dies tritt an die Stelle der ehemaligen Sonderzahlung. Die Wertgleichheit wird mit einer Aufzinsung der Guthaben sichergestellt.

 

 

Die Vorteile liegen auf der Hand

 

Die Tantieme-Versorgung über FOUR TRUST bietet eine rechtlich gesicherte Alternative zu einem Wertkonto und eine bilanzberührungsfreie Alternative zur Pensionszusage.

 

  • Versorgungszusagen über FOUR TRUST Konzepte sind vollständig Bilanzneutral. Die Steuerbilanz wird gar nicht tangiert und selbst im Anhang der Handelsbilanz findet bei kongruenter Rückdeckung und Verpfändung der Rückdeckungsversicherung ein "automatischer Nullausweis" statt.

 

  • Die umgewandelten Vergütungsbestandteile werden unversteuert zur Finanzierung einer Betriebsrente verwendet und die Besteuerung der Betriebsrente in die Rentenphase verlagert, in der der persönliche Steuersatz deutlich niedriger ausfallen kann als in der Zeit davor. So kann bei gleicher Nettobelastung in der Ansparphase regelmäßig eine spürbar höhere Altersversorgung erreicht werden.

 

  • Sobald das Tantiemenmodell einmal eingerichtet ist, kann sich der Nutzer zukünftig vor Erhalt einer Tantiemen- oder Sonderzahlung entscheiden, ob und in welcher Höhe diese mit Hilfe der Entgeltumwandlung zur Erhöhung der Versorgung verwendet werden soll.

 

  • Dabei kann sowohl der Beitrag der bestehenden Rückdeckungsversicherung erhöht oder eine weitere hinzugefügt werden.

 

Tantiemen und Sonderzahlungen, die auf diese Weise in FOUR TRUST Konzepte umgewandelt werden, kommen direkt aus dem Bruttogehalt und unterliegen nicht der Einkommenssteuer.

 

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