Die nachstehenden Fragen und Antworten wurde mit größter Sorgfalt erstellt, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können.
Für steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Bekomme ich die Altersversorgung als einmaliges Kapital oder als Rente?
Die Rückdeckungsversicherung kann als Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall oder als Rentenversicherung abgeschlossen werden. Im Leistungsplan kann aber auch festgelegt werden, dass zum Versorgungszeitpunkt nochmals die Wahl besteht, ob eine Kapitalleistung verrentet oder eine Rentenleistung kapitalisiert werden soll.
Sind meine Anwartschaften beim Firmenaustritt geschützt?
Ja! Bei Entgeltumwandlung ist die Versorgungszusage sofort unverfallbar.
Wer bekommt im Todesfall die Versicherungsleistung?
Anspruchsberechtigt auf die Hinterbliebenenleistung sind:
a) der mit dem Versorgungsberechtigten im Zeitpunkt des Ablebens in gültiger Ehe lebende Ehepartner,
b) falls kein Ehepartner vorhanden ist, die von der Finanzverwaltung als versorgungsberechtigt anerkannten Kinder zu gleichen Teilen,
c) falls auch keine Kinder vorhanden sind, erhält der/die zum Zeitpunkt des vorzeitigen Ablebens benannte Lebensgefährte/Lebensgefährtin das zugesagte Kapital. Diese
Begünstigung ist nur nach den Grundsätzen des Bundesministeriums der Finanzen zulässig.
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt:
Renten- oder Kapitalleistungen sind in der Auszahlungsphase generell mit vollem Beitragssatz beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (gilt nicht für privat Krankenversicherte).
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