Sozialversicherungsrechtliche Statusverfahren
Jede Person, die nicht in einem "typischen" Arbeitsverhältnis steht, z.B. die Tätigkeit in einem GmbH-Familienbetrieb, bei minderbeteiligten
Gesellschaftern/Geschäftsführern einer Kapitalgesellchaft sollte den sozialversicherungsrechtlichen Status überprüfen lassen.
Gerade weil die Ansichten der Sozialversicherungsträger so unterschiedlich ausfallen, ist Rechtssicherheit so wichtig. Wer heute sicher sein möchte, im Bedarfsfall Leistungen auch tatsächlich zu erhalten, kann sich nicht auf eine bestimmte Einstellung der Sozialversicherungsträger verlassen. Es ist unerlässlich, für Rechtssicherheit bereits heute zu sorgen. Dies gilt jedenfalls für mitarbeitende Familienangehörige und minderbeteiligte Gesellschafter, die eine entsprechende Rechtsmacht besitzen. Diese sollten bereits heute ein Statusverfahren zur rechtssicheren Feststellung durchführen, damit sie vor im Laufe der Jahre möglicherweise ändernden Ansichten der Sozialversicherungsträger sicher sind.
Nach einer sozialversicherungsfreien Beurteilung
stellt sich die Frage, wie eine alternative Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers oder Familienangehörigen ohne Mehraufwand gestaltet werden kann und welche Vorteile diese beinhaltet.
Es stellt sich in diesen Fällen also die Frage, über welchen Weg sich die steuerlich interessantere und damit lukrativere Versorgung für den Betroffenen erzielen lässt. Eine pauschale Antwort kann zur Klärung dieser Frage nicht gegeben werden. Letztendlich sind Höhe der Versorgung, Alter, Zivilstand und individueller Steuersatz des Betroffenen im konkreten Fall zu betrachten, um die richtige Entscheidung treffen zu können.
Handlungsbedarf erkennen - Rechssicherheit schaffen
Ein versierter gerichtlich zugelassener Rentenberater kann viele Fehler, die unerfahrene Berater im Vorfeld machen könnten, vermeiden. Sinnvoll ist daher eine frühzeitige Einschaltung – gerne vermitteln wir Ihnen unseren auf SV-Statusverfahren versierten Kooperationspartner.