Viele Gesellschafter-Geschäftsführer hoffen darauf, ihre Unternehmensanteile später einmal für die eigene Altersvorsorge liquidieren zu können. Doch in den meisten Fällen wird die Nachfolge viel zu spät und unter Zeitdruck geregelt. Deshalb empfehlen wir rechtzeitig das Tanitiememodell einzurichten.
Die geplante Sonderzahlung wird in eine bAV mit laufenden Beiträgen umgewandelt
Tantiemen und Sonderzahlungen können ohne Rückstellungsbildung in der Steuerbilanz in ein FOUR TRUST Konzept umgewandelt werden. Dabei verbleibt der Einmalbetrag im Unternehmen und wird in eine beitragsorientierte Leistungszusage in Form einer rückgedeckten Unterstützungskasse abgebildet.
Nach der Umwandlung stellt die Summe der jährlichen Zuwendungen die Betriebsausgabe dar. Dies tritt an die Stelle der ehemaligen Sonderzahlung. Die Wertgleichheit wird mit einer Aufzinsung der Guthaben sichergestellt.
Die Vorteile liegen auf der Hand
Die Tantieme-Versorgung über FOUR TRUST bietet eine rechtlich gesicherte Alternative zu einem Wertkonto und eine bilanzberührungsfreie Alternative zur Pensionszusage.
Tantiemen und Sonderzahlungen, die auf diese Weise in FOUR TRUST Konzepte umgewandelt werden, kommen direkt aus dem Bruttogehalt und unterliegen nicht der Einkommenssteuer.
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