Wann ist ein Antrag auf Statusfeststellung für Gesellschafter-Geschäftsführer erforderlich?
Die Statusfeststellung für Gesellschafter-Geschäftsführer wurde am 1. Januar 2005 verpflichtend eingeführt und zum 1. Januar 2008 auf mitarbeitende Familienangehörige, Abkömmlinge sowie Ehe- oder Lebenspartner erweitert. Diese Regelung gilt jedoch nur für Arbeitsverhältnisse, die ab diesen Zeitpunkten neu begründet wurden. Für ältere Arbeitsverträge besteht keine automatische Überprüfung, weshalb ein Antrag auf Statusfeststellung erforderlich ist, wenn Betroffene ihren Sozialversicherungsstatus klären möchten.
Wann ist die Statusfeststellung sinnvoll?
Ein Antrag ist besonders empfehlenswert, wenn der Sozialversicherungsstatus noch nicht verbindlich festgestellt wurde. Ein ungeklärter Status kann erhebliche Konsequenzen haben:
Vorteile eines Antrags auf Statusfeststellung
Die Statusfeststellung schafft Klarheit über die Sozialversicherungspflicht und bietet folgende Vorteile:
Warum professionelle Unterstützung wichtig ist
Die korrekte Antragstellung und Klärung des Statusverfahrens erfordert Fachwissen, da Fehler langfristige Auswirkungen haben können. Ein erfahrener, gerichtlich zugelassener Rentenberater kann solche Fehler vermeiden und das Verfahren effizient begleiten. Wir empfehlen daher, frühzeitig einen Experten hinzuzuziehen. Gerne vermitteln wir Ihnen einen auf Sozialversicherungsstatus-Verfahren spezialisierten Kooperationspartner.
Ein Antrag auf Statusfeststellung bietet Ihnen nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch Sicherheit für Ihre persönliche und unternehmerische Zukunft.
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