Allgemeine Fragen

Die nachstehenden Fragen und Antworten wurde mit größter Sorgfalt erstellt, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können. 

 

Was sind FOUR TRUST Konzepte?

 

FOUR TRUST Konzepte (FT) sind Altersversorgungskonzepte für Gesellschafter-Geschäftsführer für Renten- und Kapitalleistungen und basieren auf Leistungsplänen von rückgedeckten Unterstützungskassen. Dabei bevorzugen wir freie, d. h. von Versicherungsgesellschaften unabhängige Unterstützungskassen. 

 

 

Was ist eine Unterstützungskasse (UKasse)?

 

Die Unterstützungskasse ist der älteste der fünf durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland. 

 

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet – finanziert entweder direkt von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung, also vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers.

 

Ähnlich wie bei der Direktzusage sind die Ansprüche der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.


Freie Wahl der Vermögensanlage


Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und ist in der Anlage ihres Vermögens frei. Die Unterstützungskasse darf ihr Vermögen beispielsweise auch beim jeweiligen Trägerunternehmen, quasi als Darlehen, anlegen. Da die Unterstützungskassenzusage für das Unternehmen im Leistungsfall mit erheblichen Risiken verbunden ist, sollte der Arbeitgeber – wie auch bei der Direktzusage – zur Sicherstellung der späteren Versorgungsleistungen durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung sorgen.

 

Für den Arbeitgeber ist dieses Modell der rückgedeckten Unterstützungskasse auch deshalb attraktiv, weil die Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die diese nahezu vollständig als Beiträge an die Rückdeckungsversicherung verwendet, steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.


Der Arbeitnehmer hat dabei die Möglichkeit, im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers eine Rückdeckungsversicherung,
auf deren Leistungen die Zusage des Arbeitgebers verweist („kongruente Rückdeckung“), als Versicherungsnehmer privat
fortzuführen. Die Ansprüche gegen den Versicherer treten dann an die Stelle der Ansprüche gegen den PSVaG, der
ansonsten einstandspflichtig wäre.

 

 

Welche Leistungen erbringen Unterstützungskassen?


Bei Erreichen der Altersgrenze, Invalidität und Ableben des Arbeitnehmers leistet die Unterstützungskasse einmalige Kapitalzahlungen oder laufende Renten. Anlass und Höhe der Leistungen lassen sich für jedes Unternehmen und dessen Mitarbeiter individuell gestalten. 

 

 

Wie funktioniert FOUR TRUST über eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse?

 

Der Arbeitgeber erteilt eine Versorgungszusage, deren Art und Höhe in einem Leistungsplan festgelegt werden. Diese Leistungen werden mittels Rückdeckungsversicherung vollständig (kongruent) abgesichert. Der Arbeitgeber zahlt dann die Beiträge an die Unterstützungskasse, die diese eins zu eins zur Bezahlung der Rückdeckungsversicherung verwendet. 

 

Die Zuwendungen des Arbeitgebers werden entweder durch Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber - oder auch durch eine Kombination aus Beidem - finanziert und sind eine Betriebsausgabe für das Trägerunternehmen.

 

Die Unterstützungskasse ist dabei der einzige Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, in dem Versorgungen oberhalb der Finanzierungsgrenzen des § 3 Nr. 63 EStG (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) steuerwirksam und bilanzneutral ausfinanziert werden können.

 

Die Steuerbilanz wird gar nicht tangiert und selbst im Anhang der Handelsbilanz findet bei kongruenter  Rückdeckung und Verpfändung der  Rückdeckungsversicherung  ein  "automatischer  Nullausweis"  statt.

 

 

Für welche Personengruppen eignen sich FOUR TRUST?

 

Grundsätzlich für jede arbeitgeberfinanzierte Versorgung und für eine Entgeltumwandlung. Insbesondere bei Gesellschafter- Geschäftsführern und Vorständen, aber auch bei leitenden Angestellten sowie Fach- und Führungskräften lässt sich der Versorgungsbedarf mit einer Basisversorgung allein nicht vollständig abdecken. Dazu reicht der steuerliche Förderrahmen einer Direktversicherung nicht aus. Bei der Unterstützungskasse sind dagegen Beiträge in nahezu unbegrenzter Höhe möglich.

 

Zielgruppen sind Angestellte mit höherem Einkommen, z. B.:

  • CEOs, Vorstände, (Gesellschafter) Geschäftsführer
  • Fach- und Führungskräfte
  • Leitende Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze
  • Alle, die die Möglichkeiten des § 3 Nr. 63 EStG bereits ausgeschöpft haben und zusätzlich steuerbegünstigt vorsorgen möchten
  • GGFs nach einer SV-freien Beurteilung durch SV-Träger
  • GGFs nach einer Sanierung einer Pensionszusage

 

 

Was spricht aus unserer Sicht für FOUR TRUST (FT) Konzepte?

 

Mit unseren FT-Konzepten lassen sich hohe Zusagen steuerlich gefördert abbilden. Beim Arbeitgeber sind alle FT-Konzepte bilanzneutral.

 

FT-Konzepte über eine rückgedeckte Unterstützungskasse sind überbetrieblich und versichererunabhängig.


Für jedes FT-Konzept kann ein auf die Bedürfnisse des Versorgungsanwärters abgestimmtes Portfolio an Rückdeckungsversicherungen angeboten werden – klassische und chancenorientierte Tarife können sich so ergänzen, wie es den Wünschen des Kunden entspricht.

 

 

Druckversion | Sitemap
© Varmony

Anrufen

E-Mail